Für die Sparbeiträge (Art. 24), die freiwilligen Sparbeiträge (Art. 25) und die Einkäufe (Art. 32) bestehen folgende Vorsorgepläne:
Standardplan: für die Versicherung der angestellten Personen bis und mit Lohnklasse 23;
Kaderplan: für die Versicherung der angestellten Personen ab Lohnklasse 24.
Angestellte von Arbeitgebern, die den Lohn nicht nach der BPV regeln, sind gemäss der Personalverordnung des Arbeitgebers im Standardplan oder im Kaderplan versichert.6