Art. 15 und 16 – Versicherte Personen
Art. 15 und 1614
- 14 Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 21. März und 16. Okt. 2019, vom BR genehmigt am 6. Dez. 2019, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4737).
- Gliederungspfad
- 2. Kapitel: Versicherte Personen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 15 und 16 Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 21. März und 16. Okt. 2019, vom BR genehmigt am 6. Dez. 2019, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4737). Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 21. März und 16. Okt. 2019, vom BR genehmigt am 6. Dez. 2019, mit
- SR-Nummer
- SR 172.220.142.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.12.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht