Zur Abklärung eines Sachverhaltes kann die Verwaltungskommission eine Untersuchung anordnen.
Die Mitglieder und Angestellten des betroffenen Gerichts sind zur Auskunft verpflichtet.
Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Bericht festgehalten; das betroffene Gericht und gegebenenfalls die betroffenen Personen können zum Bericht Stellung nehmen.