Das Reglement vom 11. Dezember 20068 über die Verwaltungsgebühren des Bundesverwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Art. 12 – Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 12
Aufhebung bisherigen Rechts
- 8 [AS 2006 5311, 20082209]
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.2008
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Art. 12 Aufhebung bisherigen Rechts Das Reglement vom 11. Dezember 2006 [AS 2006 5311, 2008 2209] über die Verwaltungsgebühren des Bundesverwaltungsgerichts wird aufgehoben. [AS 2006 5311, 2008 2209]
- SR-Nummer
- SR 173.320.3
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.02.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht