Die KD entscheidet über die Gesuche und leistet für die bewilligte Sozialhilfe Gutsprache.
In dringlichen Fällen gewährt die Vertretung die unumgängliche Soforthilfe; sie informiert die KD.
Die KD kann eine Vertretung ermächtigen, von sich aus zusätzliche Sozialhilfe zu gewähren.