Der Bundesrat bestimmt die Personen und Behörden, die verpflichtet sind, die zur Beurkundung des Personenstandes nötigen Angaben zu melden.
Er kann vorsehen, dass Verstösse gegen die Meldepflicht mit Busse geahndet werden.
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Der Bundesrat bestimmt die Personen und Behörden, die verpflichtet sind, die zur Beurkundung des Personenstandes nötigen Angaben zu melden.
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Art. 40 1 Der Bundesrat bestimmt die Personen und Behörden, die verpflichtet sind, die zur Beurkundung des Personenstandes nötigen Angaben zu melden. 2 Er kann vorsehen, dass Verstösse gegen die Meldepflicht mit Busse geahndet werden. 3 … Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2001 (Elektronisc