Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 100 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt der Absätze 2 und 3 am 1. Juli 2004 in Kraft. 2 Artikel 9 Absatz 2 tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. 3 Das EJPD bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Artikel 22 und 43 Absätze 1–3. Die Art. 22 und 43 Abs. 1–3 traten am 1. Juli 2005