Das EAZW übt die Oberaufsicht über das schweizerische Zivilstandswesen aus und sorgt für die korrekte und einheitliche Anwendung des Bundesrechts.295
Die Aufsichtsbehörden
sind für den fachlich zuverlässigen Vollzug des
Zivil
stands
wesens in ihrem Kanton besorgt. Mehrere Kantone können eine Aufgabenteilung vorsehen oder ihre Aufsichtsbehörden zusammenlegen. Sie treffen im Einvernehmen mit dem EAZW die nötigen Vereinbarungen.
Das EAZW übt die Oberaufsicht namentlich durch folgende Mittel aus:
Erlass von Weisungen;
Erlass und Zurverfügungstellung von obligatorischen und freiwilligen Zivilstandsformularen;
Inspektion der Aufsichtsbehörden sowie der kantonalen Zivilstandsarchive;
Entgegennahme der periodisch zu erstellenden kantonalen Inspektionsberichte (Art. 85 Abs. 2);
Vorbereitung der Genehmigung kantonaler Erlasse im Bereich des Zivilstandswesens (Art. 49 Abs. 3 ZGB);
Vorbereitung der Beschwerden des BJ gegen kantonale Entscheide in Zivilstandssachen (Art. 90 Abs. 4);
Beratung und Unterstützung der kantonalen Zivilstandsbehörden und der Schweizer Vertretungen in Zivilstandsfragen;
Ausbildung der konsularischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zivilstandssachen;
Sicherstellung der Konformität des Personenstandsregisters mit den rechtlichen Vorgaben des Bundesrechts;
Wahrnehmung der Interessen der Schweiz bei der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC);
Prüfung von Gesuchen um Bekanntgabe von Zivilstandsdaten an ausländische Behörden (Art. 61).296
Es kann für den Austausch und die Beschaffung von Zivilstandsurkunden direkt mit Vertretungen der Schweiz im Ausland sowie mit ausländischen Behörden und Amtsstellen verkehren.
Der FIS ist für die technischen Aspekte des Betriebs, der Entwicklung und der Ausbildung sowie den Support des Personenstandsregisters zuständig. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erlass von fachtechnischen Weisungen;
Durchführung von fachtechnischen Inspektionen;
Pflege der Register der Gemeinden und Heimatorte;
Austausch und Beschaffung von Zivilstandsurkunden;
Harmonisierung der Register mit der AHV-Nummer.299