Gegenüber der zentralen kantonalen Behörde meldepflichtig und deren Aufsicht unterstellt ist, wer entgeltlich oder unentgeltlich Dienstleistungen in der Familienpflege anbietet (Anbieterin oder Anbieter), insbesondere:
Pflegeplätze für Minderjährige in Pflegefamilien vermittelt;
das Pflegeverhältnis sozialpädagogisch begleitet;
Pflegeeltern aus- und weiterbildet; oder
Beratungen und Therapien für Pflegekinder durchführt.