Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde meldet der Behörde neu zugezogene Minderjährige, die nicht bei ihren Eltern wohnen.59
Erfährt die Behörde, dass ein Kind auswärts in einer Pflegefamilie untergebracht wird, so benachrichtigt sie die dort zuständige Behörde; das gilt sinngemäss, wenn eine Pflegefamilie ihren Wohnsitz verlegt.