Eingetragene Partnerinnen oder Partner können jederzeit gemeinsam vor jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen.
Sie müssen vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten persönlich erscheinen, ihre Personalien und ihre eingetragene Partnerschaft mittels Dokumenten belegen und die Umwandlungserklärung unterzeichnen.
Auf Antrag wird die Umwandlungserklärung in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen im Trauungslokal entgegengenommen.
Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.