Art. 22 – Im allgemeinen
Art. 2219
- 19 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 20034123; BBl 2002 4721).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2014
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Art. 22 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4123; BBl 2002 4721). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4123; BBl 2002 4721). 2. Titel: Privatrechtliche Beschränkungen des Verkehrs mit landwirts
- SR-Nummer
- SR 211.412.11
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 04.10.1991
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht