Art. 37–44 – …
Art. 37–4412
- 12 Aufgehoben durch Art. 6 Bst. d der Verordnung vom 4. Okt. 1993 über das bäuerliche Bodenrecht (SR211.412.110).
- Gliederungspfad
- V. …
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2008
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Art. 37–44 Aufgehoben durch Art. 6 Bst. d der Verordnung vom 4. Okt. 1993 über das bäuerliche Bodenrecht (SR 211.412.110). Aufgehoben durch Art. 6 Bst. d der Verordnung vom 4. Okt. 1993 über das bäuerliche Bodenrecht (SR 211.412.110). V. …
- SR-Nummer
- SR 211.423.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.10.1917
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht