Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion anerkennt das Vermessungswerk, wenn:
ihre formelle Prüfung ergeben hat, dass die Daten den Anforderungen des Bundesrechts entsprechen; und
das Vermessungswerk vom Kanton genehmigt wurde.
Sie bezeichnet die von der zuständigen kantonalen Behörde einzureichenden Unterlagen.