Das Geodatenmodell der amtlichen Vermessung wird auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.
Es wird modular so aufgebaut, dass die einzelnen Module möglichst unabhängig voneinander geändert und ergänzt werden können.
Soweit zulässig und möglich, wird bei der Modellierung ein Abgleich mit anderen Geobasisdaten des Bundesrechts vorgenommen, welche gleiche oder ähnliche Objekte enthalten. Objekte aus Geodatenmodellen anderer Geobasisdaten des Bundesrechts können in das Geodatenmodell der amtlichen Vermessung eingebunden werden, wenn sie den Anforderungen der amtlichen Vermessung genügen.
Zum Geodatenmodell gehören Darstellungsmodelle für:
den Situationsplan;
den Plan für das Grundbuch;
den Mutationsplan;
den Basisplan;
Auszüge (Art. 23);
weitere Visualisierungen.
Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion erlässt Weisungen über das Geodatenmodell mit zugehörigen Darstellungsmodellen im Sinne der Artikel 9–11 der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 20083 (GeoIV).
Das Geodatenmodell und die Darstellungsmodelle werden im Internet veröffentlicht.