Wer das Staatsexamen bestanden hat, erhält das Patent als Ingenieur-Geometer oder Ingenieur-Geometerin.
Die Urkunde wird von der Geometerkommission ausgestellt und von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Geometerkommission unterzeichnet.
Inhaberinnen und Inhaber des Patents verwenden im Amts- und Geschäftsverkehr die Berufsbezeichnung «patentierte Ingenieur-Geometerin» oder «patentierter Ingenieur-Geometer und die Abkürzung «Pat. Ing.-Geom.».