Folgende Daten des Geometerregisters werden in einem Abrufverfahren öffentlich zugänglich gemacht:
Name und Vornamen;
Geschäftsadresse.
Die übrigen Daten des Geometerregisters sind nicht öffentlich. Einsicht in diese Daten erhalten:
die Eidgenössische Vermessungsdirektion;
die für die Vermessungsaufsicht zuständige kantonale Behörde;
die Strafverfolgungsbehörden;
die eingetragene Person in die Daten, die sie betreffen.