Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 21 Ansätze 1 Das BJ erhebt für die Ausgabe der Zulassungsbestätigung eine Gebühr von 2 Franken pro Dokument. 2 Es erhebt für Bewilligungsverfahren nach Artikel 20 eine Gebühr nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt 250 Franken. 8. Abschnitt: Gebühren