Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind:
Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse;
Zahlungsmittel;
Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen;
Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche.
Ebenfalls nicht geschützt sind amtliche oder gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen der Werke nach Absatz 1.