Wird die Gebühr nicht bis zum angegebenen Termin in voller Höhe bezahlt, so gilt die Zahlung als nicht ausgeführt. Das IGE nimmt keine Teilzahlungen entgegen; wo es der Billigkeit entspricht, kann es geringfügige Fehlbeträge ohne Rechtsnachteil für die zahlungspflichtige Person unberücksichtigt lassen.
Den Beweis für rechtzeitige Zahlung hat die zahlungspflichtige Person zu erbringen.