Im summarischen Verfahren hat in wichtigeren Fällen eine Fristansetzung zu erfolgen, welche mit der Bekanntmachung der Auflegung des Kollokationsplanes zu verbinden ist.
Art. 49 – Im summarischen Verfahren
Art. 49
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2021
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Art. 49 Im summarischen Verfahren hat in wichtigeren Fällen eine Fristansetzung zu erfolgen, welche mit der Bekanntmachung der Auflegung des Kollokationsplanes zu verbinden ist. B. Verfahren in den einzelnen Stadien des Konkurses / III. Verwaltung / 4. Aussonderungsansprüche und Ansprüche auf krypto
- SR-Nummer
- SR 281.32
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 13.07.1911
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht