Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 99 1 Die vorliegende Verordnung tritt auf den 1. Januar 1912 in Kraft. 2 … Gegenstandslose UeB. Gegenstandslose UeB. D. Schlussbestimmungen / 1. Zeitpunkt des Inkrafttretens