Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 15 Evaluation 1 Fedpol überprüft regelmässig die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit dieser Verordnung. 2 Es erstattet dem Bundesrat regelmässig Bericht über die Ergebnisse der Evaluation. 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen