Die Finanzhilfen werden auf der Grundlage der folgenden Elemente berechnet:
Art und Bedeutung der Massnahme;
Eigenleistungen der Beitragsempfängerin, Leistungen, die gestützt auf andere Bundeserlasse ausgerichtet werden, Leistungen der Kantone und lokaler Behörden sowie Leistungen Dritter.