Das Strafmandat wird den Personen und Behörden, die zur Einsprache befugt sind, schriftlich eröffnet. Kann es dem Bestraften nicht zugestellt werden, so findet das ordentliche Verfahren statt.
Das Opfer, das sich nicht als Privatklägerschaft konstituiert hat, kann eine Kopie des Strafmandats verlangen.