Für die Mehrkosten, die für die erhöhte Geschlossenheit einer Anstalt aufgewendet werden müssen und die den üblichen Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen einer Anstalt übersteigen, wird ein Sicherheitszuschlag pro Platz festgelegt.
Für Plätze höchster Sicherheitsstufe wird ein weiterer Sicherheitszuschlag gewährt.