Die Zentralstelle für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens hat insbesondere die Aufgabe, kriminelle Organisationen im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches21 zu erkennen und die von solchen Organisationen begangenen Straftaten zu bekämpfen.
Sie kann im Rahmen von Rechtshilfeverfahren mit Beweiserhebungen betraut werden; diese führt sie nach den Bestimmungen der StPO durch.24