Bund und Kantone informieren sich in der Regel über ihre Kontaktstellen.
Der Bund stellt sicher, dass die von der EU an die Schweiz adressierten Informationen, Daten und Dokumente den Kantonen umgehend übermittelt werden.
Er betreibt ein elektronisches Portal, das Bund und Kantonen die unmittelbare Verfügbarkeit von Informationen und Daten gewährleistet.