Für das Prüfungsverfahren sind folgende Prüfungsorgane zuständig:
die Prüfungsleitung;
das Prüfungssekretariat;
das Prüfungspräsidium;
das Fachpersonal.
Das Fachpersonal besteht aus:
Aufgabenstellenden, welche die schriftlichen Prüfungsaufgaben erarbeiten;
Validierenden, die sicherstellen, dass die schriftlichen Prüfungsaufgaben den Richtlinien und dem Rahmenlehrplan entsprechen;
Examinierenden, welche:
die schriftlich abgelegten Prüfungen korrigieren,
die mündlichen Prüfungen vorbereiten und abnehmen,
die IDPA korrigieren und deren Präsentation abnehmen,
die Leistungen bewerten;
Expertinnen und Experten, die an der mündlichen Prüfung teilnehmen und an der Bewertung mitwirken.