Wer an einer universitären Hochschule mit Promotionsrecht immatrikuliert ist und nicht im Rahmen eines Austauschabkommens an die ETH Zürich kommen kann, kann zu einem Gaststudium an der ETH Zürich zugelassen werden.46
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem Gaststudium.
Ein Gaststudium wird für maximal zwei Semester bewilligt.
Zulassungsbeschränkungen für normale Studierende gelten auch für Gaststudierende.
Die Zulassung zum Gaststudium sowie die Fächerbelegung durch die Gaststudierenden bedürfen der Zustimmung des für den jeweiligen Studiengang verantwortlichen Departements. Die Departemente sind berechtigt, die Anzahl Studienplätze für Gaststudierende zu begrenzen.
Gaststudierende sind nicht berechtigt, an der ETH Zürich akademische Abschlüsse zu erwerben.
Der Rektor oder die Rektorin bestimmt die administrativen Aufnahmemodalitäten.47