Wer an einer Hochschule immatrikuliert ist, die mit der ETH Zürich ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat, oder wer an einem Ausbildungsprogramm teilnimmt, für das ein Abkommen mit der ETH Zürich besteht, kann als Fachstudierende oder Fachstudierender an der ETH Zürich einzelne Lehrveranstaltungen besuchen und die entsprechenden Leistungskontrollen ablegen.48
Als Fachstudierende oder Fachstudierender wird überdies zugelassen, wer an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule als Doktorandin oder Doktorand immatrikuliert ist, sofern die Leiterin oder der Leiter der Doktorarbeit schriftlich bestätigt, dass der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an der ETH Zürich im Rahmen des Doktoratsstudiums erfolgt.49
Zulassungsbeschränkungen für normale Studierende gelten auch für Fachstudierende.
Fachstudierende sind nicht berechtigt, an der ETH Zürich akademische Abschlüsse zu erwerben.
Der Rektor oder die Rektorin bestimmt die administrativen Aufnahmemodalitäten.50