Das Informationssystem der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping enthält alle Personendaten und Informationen, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, die für die Dopingbekämpfung notwendig sind, insbesondere:22
Personalien der Sportlerin oder des Sportlers und Angaben zur Zugehörigkeit zu Sportverbänden;
Angaben zum Aufenthaltsort der Sportlerin oder des Sportlers, sofern sie oder er in einem Kontrollpool der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping nach Artikel 19 Absatz 2 SpoFöG23 eingeteilt ist;
Hinweise über Aktivitäten und Funktionen der Sportlerin oder des Sportlers sowie von Personen, die die Sportlerin oder den Sportler betreuen, trainieren oder behandeln;
medizinische Daten;
Ermittlungsdaten und Analysedaten von Dopingproben;
Zeugnisse und Gutachten von Fachpersonen;
Sanktionen bei Dopingverstössen;
Daten über Strafverfahren wegen Verstössen gegen das SpoFöG;
Massnahmen nach Artikel 20 Absatz 4 SpoFöG;
freiwillig gemachte Angaben.