Einen Zugriff auf das Informationssystem für leistungsdiagnostische Daten erhalten ausschliesslich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts Sportmedizin, Sportphysiologie, Sportphysiotherapie und Sportpsychologie des BASPO, soweit der Zugriff zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben notwendig ist. Artikel 4 IBSG bleibt vorbehalten.
Art. 8 – Zugriffsberechtigung
Art. 8
Zugriffsberechtigung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 8 Zugriffsberechtigung Einen Zugriff auf das Informationssystem für leistungsdiagnostische Daten erhalten ausschliesslich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts Sportmedizin, Sportphysiologie, Sportphysiotherapie und Sportpsychologie des BASPO, soweit der Zugriff zur Erfüllung der jeweil
- SR-Nummer
- SR 415.11
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.10.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht