Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung:
periodisch eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft);
nach Bedarf weitere spezifische Botschaften zur Förderung der Forschung und der Innovation.
Mit den Botschaften beantragt er der Bundesversammlung die notwendigen Finanzbeschlüsse.