Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 15 Beitragsdauer 1 Beiträge werden bei der ersten Förderung für höchstens vier Jahre gewährt. 2 Eine oder mehrere Verlängerungen der Förderung um jeweils höchstens vier Jahre sind möglich. 3 Das ISSI muss vor jeder Verlängerung beim SBFI ein Gesuch einreichen. 3. Abschnitt: Förderung des Intern