In der ersten Stufe des Gesuchsverfahrens muss beim SNF ein Gesuch mit einer Projektskizze eingereicht werden.
Der SNF beurteilt die eingegangenen Gesuche nach folgenden wissenschaftlich-technischen Kriterien:
die wissenschaftlich-technische Qualität des Projekts, sein Innovationspotenzial und der Grad seiner Interdisziplinarität;
die wissenschaftlich-technische Qualität der beteiligten Hochschul- und Industriepartner, ihre organisatorische Einbindung in das Projekt und die geplanten Massnahmen zum Wissens- und Technologietransfer;
die fachliche Qualifikation der beteiligten Forscherinnen und Forscher und die geplanten Massnahmen zur Förderung des Nachwuchses und der Chancengleichheit.
Er zieht bei der Beurteilung der Gesuche Expertinnen und Experten bei. In Abstimmung mit dem SBFI konsultiert er zudem Expertinnen und Experten der ESA aus den Bereichen Industriepolitik und Technologie.
Der SNF entscheidet, welche Gesuche zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen werden.