In der zweiten Stufe muss beim SNF ein Gesuch mit einem Projektplan eingereicht werden.
Der SNF beurteilt das Gesuch nach den in Artikel 8 Absätze 2 und 3 genannten Vorgaben und gibt dem SBFI eine Empfehlung ab. Er liefert dem SBFI ausserdem eine Einschätzung zur Abstimmung und Kohärenz mit den Aktivitäten der ESA.
Das SBFI beurteilt die vom SNF empfohlenen Gesuche zusätzlich nach folgenden weltraum-, forschungs- und innovationspolitischen Kriterien:
die Übereinstimmung des Projekts mit den Zielen und der zu erwartende Mehrwert für die schweizerische Weltraumpolitik und die daraus abgeleiteten Strategien des Bundes;
die Einbettung des Projekts in internationale Forschungskooperationen der Schweiz, namentlich mit der ESA;
das Innovationspotenzial für die schweizerische Industrie sowie ihre finanzielle Beteiligung an den Projektkosten;
die Angemessenheit der beantragten Finanzierung, einschliesslich der zur Verfügung stehenden Drittmittel.
Das SBFI konsultiert andere Ämter oder Forschungsorgane, die durch das Projekt betroffen sein oder ein Interesse daran haben könnten.
Es beantragt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Annahme oder Ablehnung der Gesuche.
Das WBF entscheidet mit Verfügung. Es legt für die angenommenen Projekte die Auflagen sowie den Finanzrahmen für die erste Finanzierungsperiode fest.