Die Kantone, Organisationen und Institutionen berichten dem Bund periodisch über die Verwendung der Finanzhilfen.
Der Bund überprüft regelmässig die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen.
Er erstellt unter Mitwirkung der Kantone eine Statistik zum schulischen Austausch nach Artikel 14. Die Kantone stellen dem Bund die dazu notwendigen Daten in standardisierter Form zur Verfügung.12