In dieser Verordnung bedeuten:
Kinoregion: eine Gruppe von Kinos, die im Wettbewerb um ein Kinopublikum aus dem gleichen geografischen Raum stehen;
Verwertung: die Verwendung von Filmen zu kommerziellen Zwecken, insbesondere:
das Vorführen in einem registrierten Kino,
das Verkaufen auf Tonbildträgern wie DVDs oder Videos,
das Vertreiben über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste.