Förderbar sind Pakete von mindestens drei und höchstens fünf Projekten. Alle Projekte müssen unter der Verantwortung der Produktionsfirma entwickelt werden, die das Gesuch einreicht.
Die Projekte müssen voraussichtlich als Schweizer Filme oder als schweizerisch-ausländische Koproduktionen anerkannt werden können.
Die Mehrzahl der Projekte muss gemeinsam mit einer oder mehreren Produktionsfirmen aus Ländern, die das Europäische Übereinkommen vom 2. Oktober 199256 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen oder das Übereinkommen des Europarats vom 30. Januar 201757 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert haben, konzipiert und entwickelt werden.58