Die Koentwicklung von schweizerisch-ausländischen Koproduktionen einer schweizerischen Produktionsfirma mit einer verantwortlichen ausländischen Produktionsfirma kann gefördert werden durch Finanzhilfen der selektiven Filmförderung.
Art. 76i – Förderungsinstrument
Art. 76i
Förderungsinstrument
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 76i Förderungsinstrument Die Koentwicklung von schweizerisch-ausländischen Koproduktionen einer schweizerischen Produktionsfirma mit einer verantwortlichen ausländischen Produktionsfirma kann gefördert werden durch Finanzhilfen der selektiven Filmförderung. 3a. Kapitel: Förderung der Koentwickl
- SR-Nummer
- SR 443.122
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.04.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht