Der Bundesrat regelt:
die Zusammenarbeit mit den Kantonen;
den Datenkatalog;
die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung;
die Zugriffsrechte, namentlich den Umfang der Zugriffe im Abrufverfahren;
die zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, namentlich die Voraussetzungen für die Zugriffserteilung;
die Archivierung;
die Aufbewahrungs- und die Löschungsfrist.