Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 10 Befragung 1 Personen können über Sachverhalte befragt werden, deren Kenntnis zur Erfüllung des Auftrags von Bedeutung ist. 2 Befragte Personen sind auf das Recht zur Verweigerung der Aussage hinzuweisen. 2. Abschnitt: Die Voraussetzungen der einzelnen polizeilichen Zwangsmassnahmen