Requisitionsfahrzeuge verkehren mit kantonalen Kontrollschildern.
Fehlen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder, werden sie für Fahrten, die der Stellung des Fahrzeuges dienen, durch die Requisitionsverfügung ersetzt.
Nach der Übernahme durch die Truppe wird die Stammnummer des Fahrzeuges zur Militärkontrollschildnummer.
Requisitionsfahrzeuge sind als Militärfahrzeuge zu kennzeichnen und mit dem Kennzeichen des Verbandes zu beschriften.