Das FAI klärt die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für die fliegerische Vorschulung sowie von Anwärterinnen und Anwärtern für das fliegende Personal der Armee, insbesondere Militärpilotinnen und -piloten, Fallschirmaufklärerinnen und -aufklärer, Drohnenoperateurinnen und -operateure, Bordoperateurinnen und
‑operateure sowie Berufsbordfotografinnen und -fotografen, ab.
Es prüft die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für das militärische Berufspersonal der Luftwaffe und der Spezialistengruppen sowie von Anwärterinnen und Anwärtern für die Ausbildung zur Generalstabsoffizierin oder zum Generalstabsoffizier.