Die kantonale Regierung oder die eidgenössischen Departemente richten ihr Unterstützungsgesuch an den Bundesrat.
Der Bundesrat entscheidet über Gesuche:
der kantonalen Regierung: auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)2;
der eidgenössischen Departemente: auf Antrag des EJPD, des VBS und der gesuchstellenden Departemente.