Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 17 Persönliche Ausrüstung 1 Die Einsatzleitung bestimmt die Ausrüstung, die der Bund der Person zur Verfügung stellt. 2 Sie organisiert den Transport und übernimmt die Kosten. 7. Abschnitt: Weitere Leistungen des Arbeitgebers