Der Fonds steht unter der Aufsicht des VBS.
Der Fondsrat unterbreitet dem VBS zur Genehmigung:
die Geschäftsordnung;
den jährlichen Voranschlag;
die Jahresrechnung mit dem Jahresbericht des Fondsrats und dem jährlichen Bericht der Revisionsstelle (Art. 15 Abs. 2 Bst. b).