Die Quellensteuerverordnung vom 19. Oktober 199320 wird aufgehoben.
Art. 25 – Aufhebung eines anderen Erlasses
- Gliederungspfad
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 10.01.2025
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 25 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Quellensteuerverordnung vom 19. Oktober 1993 [AS 1993 3324; 1994 1788; 2001 1055; 2007 373 Anhang Ziff. 1; 2010 4481; 2011 4329; 2013 783] wird aufgehoben. [AS 1993 3324; 1994 1788; 2001 1055; 2007 373 Anhang Ziff. 1; 2010 4481; 2011 4329; 2013 783] 5. Ab
- SR-Nummer
- SR 642.118.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 11.04.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht