Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Art. 36 – Inkrafttreten
Art. 36
Inkrafttreten50
- 50 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5251).
- Gliederungspfad
- 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 36 Inkrafttreten Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5251). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5251). Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 653.11
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.11.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht